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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

 

Die Erhebung von Kanalherstellungsbeiträgen erfolgt auf Grundlage der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach. Diese ist unter diesem LINK einzusehen.

 

Der Beitrag wird zur Zahlung fällig, sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann bzw. sobald es tatsächlich angeschlossen ist. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer ist.

Der Kanalherstellungsbeitrag wird gemäß § 5 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach (BGS-EWS) nach der Grundstücksfläche und nach der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude (tatsächliche Geschossfläche) berechnet. Der Geschossflächenanteil wird u.a. nachberechnet, wenn sich die maßgebliche Geschossfläche vergrößert (§ 16 Abs. 2 BGS-EWS).