Inside Banner
Öffnungszeiten rund um Ostern

Rund um die Feiertage gelten bei einzelnen Einrichtungen der Stadt Schwabach - Bürgerbüro, Jugendamt, Recyclinghof und Volkshochschule - geänderte Öffnungszeiten. Informieren Sie sich vorab über alle Regelungen und Erreichbarkeiten. Weitere Infos unter diesem Link.

Die Erhebung von Kanalherstellungsbeiträgen erfolgt auf Grundlage der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach. Diese ist unter diesem LINK einzusehen.

 

Der Beitrag wird zur Zahlung fällig, sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann bzw. sobald es tatsächlich angeschlossen ist. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer ist.

Der Kanalherstellungsbeitrag wird gemäß § 5 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach (BGS-EWS) nach der Grundstücksfläche und nach der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude (tatsächliche Geschossfläche) berechnet. Der Geschossflächenanteil wird u.a. nachberechnet, wenn sich die maßgebliche Geschossfläche vergrößert (§ 16 Abs. 2 BGS-EWS).