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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung am Faschingsdienstag

Die Ämter der Stadtverwaltung, einschließlich des Bürgerbüros, schließen am Faschingsdienstag, 17. Februar, bereits um 12 Uhr. Das EZS und der Recyclinghof haben am Faschingsdienstag von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Die Stadtbibliothek hat am Faschingsdienstag von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Weitere Infos hier

Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist es möglich, Grundwasser für die Gartenbewässerung zu nutzen. Ein geplanter Gartenbrunnen muss dem Umweltschutzamt nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V. Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vor der Bohrung wasserrechtlich angezeigt werden.


Bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwände gegen die Errichtung eines Brunnens wird eine Bohrfreigabe erteilt. Die Prüfung der Bohranzeige ist kostenpflichtig.


Die Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen ist in der Regel nach § 46 WHG i.V. Art. 29 BayWG erlaubnisfrei, wenn keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten sind und in geringen Mengen für Zwecke des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit erfolgt.


Liegt das Grundstück im Bereich der Wasserversorgung der Schwarzachgruppe (Penzendorf, Schaftnach, Schwarzach) ist zusätzlich eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich und beim zuständigen Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe, Schaftnacher Weg 7a, 90530 Wendelstein zu beantragen.

Zum Thema

Downloads:

Bohranzeige Gartenbrunnen

Antragsformulare

e-government Formular:

Gartenbrunnen