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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Bei Arbeiten mit Asbestzementprodukten wie beispielsweise asbesthaltigen Welldachplatten und Fassadenplatten können krebserzeugende Asbestfasern freigesetzt werden und die Gesundheit gefährden. Privatleute und Bauherren, die in Selbsthilfe Arbeiten an Asbestzementprodukten durchführen, müssen nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und der Bayerischen Bauordnung die Arbeiten so ausführen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.