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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle
Familienunterstützender Dienst am 7. und 8. Juli geschlossen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) des Jugendamts ist am 7. und 8. Juli wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. In Fällen einer akuten Kindeswohlgefährdung ist die Kinderschutz-Hotline in Nürnberg  unter Telefon 0911 231-3333 durchgehend erreichbar. Das Vorzimmer des Jugendamtes ist regulär besetzt (Telefon 09122 860-335).

Grundsätzlich stellt die zielgerichtete Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen  beim Umweltschutzamt vorzulegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) eine Einleitung in oberirdische Gewässer erlaubnisfrei möglich. Dabei sind die "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)" einzuhalten. Grundvoraussetzung dabei ist, dass eine Versickerung nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist.