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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

Waldfriedhof wieder geöffnet

Der Waldfriedhof ist seit Montag, 2. Februar, wieder geöffnet. Die Mitarbeitenden bedanken sich für Umsicht und Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Papiertonnen bitte stehen lassen

Papiertonnen, die bei der regulären Tour nicht geleert wurden, bitte stehen lassen. Sie werden noch geleert.

Grundsätzlich stellt die zielgerichtete Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Dazu sind entsprechende a href="/images/referate/referat_5/Gewässerschutz/Downloads/Checkliste_WR_OG._Stand_02-2021DOCX.pdf"""""Antragsunterlagen  beim Umweltschutzamt vorzulegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) eine Einleitung in oberirdische Gewässer erlaubnisfrei möglich. Dabei sind die "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)" einzuhalten. Grundvoraussetzung dabei ist, dass eine Versickerung nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist.