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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Mit der Versickerung von Niederschlagswasser wird die Grundwasserneubildung gefördert und die Wassermenge, die oberirdisch abfließen und damit zu Überflutungen führen kann, deutlich begrenzt.

Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (Versickerung) gilt als Gewässerbenutzung, die grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Umweltschutzamt bedarf. Entsprechende Antragsunterlagen sind, soweit die Voraussetzungen für eine erlaubnisfreie Benutzung nicht vorliegen, beim Umweltschutzamt einzureichen.

Niederschlagswasser kann in vielen Fällen genehmigungsfrei versickert werden, sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) erfüllt und die Vorgaben der dazugehörigen Technischen Regel zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) beachtet und eingehalten werden.

Die Planung und Ausführung liegt in der Eigenverantwortung des Bauherrn.

Die Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen in das Grundwasser (Versickerungen) kann auch mittels des Programms Niederschlagswasser Online Wasserrecht (NOW) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erfolgen.