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Öffnungszeiten rund um Ostern

Rund um die Feiertage gelten bei einzelnen Einrichtungen der Stadt Schwabach - Bürgerbüro, Jugendamt, Recyclinghof und Volkshochschule - geänderte Öffnungszeiten. Informieren Sie sich vorab über alle Regelungen und Erreichbarkeiten. Weitere Infos unter diesem Link.

Die vorübergehende Grundwasserabsenkung zum Zweck der Trockenhaltung einer Baugrube (Bauwasserhaltung), stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltschutzamt zu beantragen ist.

Für den Antrag werden folgende Angaben benötigt:

  • Zeitraum der Grundwasserableitung
  • abgeleitete Menge (z.B. Liter pro Minute oder Sekunde, geförderte Gesamtwassermenge in m3)
  • geplante Höhe der Absenkung des Grundwassers
  • Angaben zur Grundwasserableitung (Absenkbrunnen, Pumpensumpf o.ä.)
  • Angaben zur Versickerungs- oder Einleitungsstelle (Flurnummer, Gemarkung)
  • Lageplan (Maßstab 1 : 1000) mit Kennzeichnung der Bau- und der Einleitungsstelle
  • Sachverständigengutachten bei Altlastenverdacht

Hinweis:

  • Die Ableitung von Grundwasser darf nur temporär erfolgen.
  • In ein Oberflächengewässer darf nur sauberes Wasser eingeleitet werden.
  • Sofern das Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist ein separater Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Schwabach zu stellen.