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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle
Familienunterstützender Dienst am 7. und 8. Juli geschlossen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) des Jugendamts ist am 7. und 8. Juli wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. In Fällen einer akuten Kindeswohlgefährdung ist die Kinderschutz-Hotline in Nürnberg  unter Telefon 0911 231-3333 durchgehend erreichbar. Das Vorzimmer des Jugendamtes ist regulär besetzt (Telefon 09122 860-335).

Die Bohrung zur Herstellung einer Erdwärmesonde ist in der Regel ein nach § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG in Verbindung mit Art. 30 BayWG anzuzeigender Erdaufschluss. Neben dieser Anzeige ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erforderlich. Es wird daher empfohlen, unmittelbar den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen, der zugleich als Anzeige der Bohrung gilt.

Für Erdwärmesondenanlagen zur thermischen Nutzung bis einschließlich 50kJ/s außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie im Altlastenkataster eingetragenen Altlastenflächen und in oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) zwingend erforderlich.

Weitere ausführliche Informationen sind dem Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern und dem LFU Merkblatt 3.7/2 zu entnehmen.