Inside Banner
Öffnungszeiten rund um Ostern

Rund um die Feiertage gelten bei einzelnen Einrichtungen der Stadt Schwabach - Bürgerbüro, Jugendamt, Recyclinghof und Volkshochschule - geänderte Öffnungszeiten. Informieren Sie sich vorab über alle Regelungen und Erreichbarkeiten. Weitere Infos unter diesem Link.

Die Bohrung zur Herstellung einer Erdwärmesonde ist in der Regel ein nach § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG in Verbindung mit Art. 30 BayWG anzuzeigender Erdaufschluss. Neben dieser Anzeige ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erforderlich. Es wird daher empfohlen, unmittelbar den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen, der zugleich als Anzeige der Bohrung gilt.

Für Erdwärmesondenanlagen zur thermischen Nutzung bis einschließlich 50kJ/s außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie im Altlastenkataster eingetragenen Altlastenflächen und in oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) zwingend erforderlich.

Weitere ausführliche Informationen sind dem Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern und dem LFU Merkblatt 3.7/2 zu entnehmen.