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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

Waldfriedhof wieder geöffnet

Der Waldfriedhof ist seit Montag, 2. Februar, wieder geöffnet. Die Mitarbeitenden bedanken sich für Umsicht und Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Papiertonnen bitte stehen lassen

Papiertonnen, die bei der regulären Tour nicht geleert wurden, bitte stehen lassen. Sie werden noch geleert.

Die Bohrung zur Herstellung einer Erdwärmesonde ist in der Regel ein nach § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG in Verbindung mit Art. 30 BayWG anzuzeigender Erdaufschluss. Neben dieser Anzeige ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erforderlich. Es wird daher empfohlen, unmittelbar den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen, der zugleich als Anzeige der Bohrung gilt.

Für Erdwärmesondenanlagen zur thermischen Nutzung bis einschließlich 50kJ/s außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie im Altlastenkataster eingetragenen Altlastenflächen und in oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) zwingend erforderlich.

Weitere ausführliche Informationen sind dem Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern und dem LFU Merkblatt 3.7/2 zu entnehmen.