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Farbige Fläche beschreibt den Bereich des Bebauungsplans.
Bebauungsplan S-92-98 Teil A, 1. Änderung „Östlich der Herderstraße“

in Aufstellung

 

Die unbebauten Flächen zwischen dem bestehenden Wohngebiet an der Herderstraße und dem Gewerbegebiet an der Wiesenstraße sollen zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Zur Schaffung von Wohnbaufläche und für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans S-92-98 Teil A notwendig. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigtem Verfahren nach §13a Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes S-92-98 Teil A, 1. Änderung umfasst die Grundstücke der Flurnummern (Fl. Nr.) 1401, 1401/2, 1430/20 und 1433/11 sowie Teilflächen aus den Fl. Nr. 1397/3, 1400/1, 1401/1, 1430/7, 1433/10 und 1433/12 (alle Gemarkung Schwabach).

 

  Verfahrensstand Datum
X Aufstellungsbeschluss 24.11.2023
X Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 03.06.2024 - 05.07.2024
X Billigungsbeschluss  21.01.2025
X Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  03.02.-07.03.2025
X Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 19.05.-06.06.2025
 X  Satzungsbeschluss  30.04.2026
  Rechtskraft  

 

Unterlagen zum Verfahren

Planblatt Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Anlage zur Begründung Baugrundgutachten

Anlage zur Begründung Verkehrsgutachten

Anlage zur Begründung Ermittlung Lärmparameter

Anlage zur Begründung Schallgutachten

Anlage zur Begründung saP

Satzungsbeschluss

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