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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Zur Online-Antragstellung

 

 

Bewohnerparken

In Schwabach sind vier Bereiche durch entsprechende Verkehrszeichen als Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Es handelt sich um die Bezirke „Boxlohe, Pinzenberg, Pfarrgasse und Martin-Luther-Platz". In der Zeit von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr stehen die Parkplätze in den ausgeschilderten Parkgebieten ausschließlich den Bewohnern mit einer entsprechenden Parkerlaubnis zur Verfügung.
Um auf den für Bewohner ausgewiesenen Parkplätzen rechtmäßig parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

 

Voraussetzungen für die Erteiltung eines solchen Ausweises sind:
Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt und sind dort mit Wohnsitz gemeldet.
Sie verfügen über keinen privaten Stellplatz bzw. Garage, sei es als Eigentümer oder Mieter.

 

Altstadtparken

Das sogenannte Altstadtparken berechtigt Bewohner der Altstadt mit Hauptwohnsitz, ohne Bezahlung einer Gebühr, an Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten zu parken. Der Bereich Altstadt umfasst die Straßen innerhalb der Südlichen und Nördlichen Ringstraße mit einigen Ausnahmen.
Eine Ausnahmegenehmigung wird pro Haushalt nur einmal ausgestellt und ist fahrzeugbezogen.
Es darf kein privater Stellplatz bzw. eine Garage, sei es als Eigentümer oder Mieter, vorhanden sein.

 

Gebühren:
Bewohnerparken:  1 Jahr 25 Euro,   ½ Jahr 15 Euro,   ¼ Jahr 11 Euro
Altstadtparken:     1 Jahr 60 Euro,   ¾ Jahr 45 Euro,   ½ Jahr 30 Euro,   ¼ Jahr 15 Euro

 

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs, auf das die Parkerlaubnis ausgestellt werden soll, ist eine Bestätigung des eingetragenen Fahrzeughalters zwingend einzureichenn. Aus dieser muss hervorgehen, dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft privat genutzt werden darf.