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Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung kontrollieren und beraten insbesondere die lebensmittelverarbeitenden Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Hygienevorgaben sowie die richtige Auszeichnung der Waren und Preisangaben. Verbraucherbeschwerden insbesondere zu Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen werden in der Regel zwischen 8 und 9 Uhr entgegen genommen. Vorschriften zu lebensmittelrechtlichen Vorgaben finden Sie im nachfolgenden Merkblatt. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Zum Thema

Downloads:

Merkblatt über die Abgabe von Speisen und Getränken auf Märkten, Straßenfesten, Vereinsfesten oder
ähnlichen Veranstaltungen

Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Gegenstand der Verbraucherbeschwerde
  • Quittung