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Einschränkungen in einzelnen Dienststellen

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Einschränkungen: Bürgerbüro, Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Familienunterstützender Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

Die Obdachlosenfürsorge

  • wird tätig bei Obdachlosigkeit etwa in Folge von Zwangsräumungen
  • hilft und berät im Vorfeld
  • weist Notunterkünfte zu
  • verwaltet die städtischen Obdachlosenunterkünfte

Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust nach Kündigung des Mietverhältnisses bzw. nach Eingang einer Räumungsklage bietet der Sozialpädagogische Fachdienst im Amt für Senioren und Soziales, Frau Hochburger, Nördliche Ringstraße 2 a-c, 91126 Schwabach, Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 13:30 Uhr, Tel.: 09122/860-430 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Für Menschen, die in den städtischen Obdachlosenunterkünften untergebracht sind, steht die Wohnungslosenhilfe der AWO, Schwalbenweg 2, Herr Hengelein, zur Verfügung (Tel.: 09122 878060).

 

Junge Menschen, die wohnungslos sind, und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenden sich zur Prüfung von Maßnahmen der Jugendhilfe an das Amt für Jugend und Familie. Generell besteht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gegebenenfalls die Möglichkeit, auch Leistungen der erweiterten Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Ist eine Obdachlosigkeit bereits eingetreten, prüft das Ordnungsamt die Voraussetzungen für die Zuteilung in der städtischen Übergangswohnanlage bzw. der Notunterkunft für Frauen. Hierfür sind die rechts genannten Kontaktdaten zu verwenden.