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Einschränkungen in einzelnen Dienststellen

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Einschränkungen: Bürgerbüro, Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Familienunterstützender Dienst.

Ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt.

Bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis ist der Pachtvertrag, bei Wohnsitz außerhalb von Schwabach ein gültiger Ausweis vorzulegen.

Den Gaststättenantrag sowie die hierfür erforderliche Gewerbeanmeldung erhalten Sie direkt im Gewerbeamt.