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Öffnungszeiten rund um Ostern

Rund um die Feiertage gelten bei einzelnen Einrichtungen der Stadt Schwabach - Bürgerbüro, Jugendamt, Recyclinghof und Volkshochschule - geänderte Öffnungszeiten. Informieren Sie sich vorab über alle Regelungen und Erreichbarkeiten. Weitere Infos unter diesem Link.

Für öffentliche Gast- und Vergnügungsstätten gilt die Sperr- und Betriebszeitverordnung der Stadt Schwabach, die ähnlich dem Ladenschlussgesetz regelt, wann die genannten Betriebe geschlossen sein müssen.

Von den allgemeinen Regelungen können bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses Ausnahmen zugelassen werden.

Gebühren:

1 Stunde 30 Euro

2 Stunden 40 Euro