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Beistandschaft vom 15. bis 21. Januar geschlossen
Wegen Umstellungsarbeiten zur Einführung einer neuen Software muss die Beistandschaft im Amt für Jugend und Familie leider im Zeitraum vom 15. bis 21. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

Wer alkoholische Getränke gegen Entgelt bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen etc. ausschenken will, benötigt hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.

Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. Einen diesbezüglichen Antrag erhalten Sie im Gewerbeamt.

Die Gebühr für die Erteilung der Gestattung richtet sich nach der Größe und der Dauer der Veranstaltung.

Aus hygienischen und lebensmittelrechtlichen Gründen müssen bei diesen Veranstaltungen auch bestimmte Richtlinien wie zum Beispiel Kühlmöglichkeiten, Handwaschbecken usw. eingehalten werden. Informationen bezüglich dieser Anforderungen erteilt die Lebensmittelüberwachung.

 

 

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag auf Imbiss- und Ausschankgenehmigung