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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Das Umweltschutzamt umfasst die Bereiche Abfallwirtschaft/Abfallberatung sowie den Vollzug des Umweltrechts (Naturschutz, Artenschutz-, Immissionsschutz-, Wasser-, Bodenschutz-, Abfall-, und Waldrecht). Hierzu gehören auch die Aufgaben der Umweltplanung/-vorsorge sowie die allgemeine Beratung in Umweltfragen.