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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Im Stadtgebiet Schwabach wurde für die Schwabach und die Rednitz Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festgesetzt.

In diesen Gebieten ist nach § 78 Abs. 4, § 78a Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) u.a. Folgendes untersagt:

  • die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches
  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden
  • das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und § 75 Absatz 2 entgegenstehen
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Anlagen oder Maßnahmen im Einzelfall genehmigt bzw. zugelassen werden.

Weitere Informationen:

Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden im Internet im "UmweltAtlas Bayern im Themenbereich Naturgefahren" für die Öffentlichkeit dokumentiert.