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Öffnungszeiten rund um Ostern

Rund um die Feiertage gelten bei einzelnen Einrichtungen der Stadt Schwabach - Bürgerbüro, Jugendamt, Recyclinghof und Volkshochschule - geänderte Öffnungszeiten. Informieren Sie sich vorab über alle Regelungen und Erreichbarkeiten. Weitere Infos unter diesem Link.

Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung durch Brunnen und Quellen werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und per Verordnung festgesetzt. Innerhalb eines Schutzgebietes müssen aus Versorgungsgründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Es können daher Handlungen und Nutzungen eingeschränkt oder verboten werden.

Wasserschutzgebiete bestehen in der Regel aus drei Schutzzonen:

- Schutzzone I:   Fassungsbereich
- Schutzzone II:  engere Schutzzone
- Schutzzone III: weitere Schutzzone

Schutzzone I:

Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Diese Schutzzone I schützt die Grundwasser-Gewinnungsanlage und ihre nächste Umgebung vor Verunreinigungen.

Schutzzone II:

Die Schutzzone II reicht von der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser mindestens 50 Tage Fließzeit bis zur Fassungsanlage benötigt. Sie dient dem Schutz vor Verunreinigungen durch gesundheitsgefährdende Mikroorganismen.

Schutzzone III:

Die Schutzzone III schützt das Grundwasser vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Stoffen.

Urheber

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