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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

(Gilt nicht für EU-Bürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz).

Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden in der Regel neben einem aktuellen biometrietauglichen Foto folgende Nachweise im Original und in Kopie benötigt:

  • ein aktuelles biometrietaugliches Foto nach der Foto-Mustertafel (PDF-Download)
  • Sicherung des Lebensunterhaltes
    - Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - Selbständige/Freiberufler: aktueller Einkommenssteuerbescheid bzw. Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters (Gewinn nach Steuern)
  • Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
    - bei Mietwohnungen: Höhe der monatlichen Miete (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug)
  • - bei Eigentumswohnungen: Höhe der monatlichen Belastungen (Zins + Tilgung, Höhe des Hausgeldes)
  • Krankenversicherungsnachweis

Zusätzlich können weitere Nachweise, wie z.B. eine gemeinsame Erklärung über den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft oder eine Immatrikulationsbescheinigung für die Verlängerung des Aufenthaltstitels wichtig sein. Wir möchten Sie bitten, sich diesbezüglich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.

Gebühren

Die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten beträgt 93 Euro.
Bei Minderjährigen reduziert sich die Gebühr um die Hälfte.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis seit dem 01.09.2011 nur noch als gesondertes Dokument im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Weitere Information hierzu finden Sie auf unserer Internetseite zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).