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Beistandschaft vom 15. bis 21. Januar geschlossen
Wegen Umstellungsarbeiten zur Einführung einer neuen Software muss die Beistandschaft im Amt für Jugend und Familie leider im Zeitraum vom 15. bis 21. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

 

Die Zuständigkeit dieses Bereichs umfasst An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, Auskünfte aus dem Gewerberegister, Märkte, Imbiss- und Ausschankerlaubnisse, sowie Gaststättenerlaubnisse. Ebenfalls kann hier für Gaststätten eine Sperrzeitverkürzung bzw. Sperrzeitaufhebung beantragt werden.